Jetzt Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag 2024

Das KMU-Förderungsgesetz stellt bei Unternehmer:innen und Freiberufler:innen einen Teil des Unternehmensgewinnes steuerfrei, sofern entsprechend investiert wird.

Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15 % des Unternehmensgewinns. Liegt der Gewinn unter 33.000 Euro, wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt und es müssen dafür keine Investitionen getätigt werden. Liegt der Gewinn über 33.000 Euro, kann bei entsprechenden Investitionen, z. B. in geförderte Wirtschaftsgüter oder in geeignete Wertpapiere, ein Gewinnfreibetrag bis maximal 46.400 Euro geltend gemacht werden.

Zusätzlich zu Wohnbauanleihen sind Investitionen in Wertpapiere möglich, die auch zur Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind.

Dabei handelt es sich beispielsweise um bestimmte Anleihen, Investmentfonds und Garantiezertifikate. Wichtig ist die richtige Auswahl der Wertpapiere, denn nicht alle entsprechen den gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Hier sind unsere Kundenbetreuer:innen gerne behilflich und informieren auch über alle weiteren Details, damit Unternehmer:innen in den Genuss dieser interessanten Förderung gelangen!

DISCLAIMER:

Bei den angeführten Informationen handelt es sich um Werbemitteilungen. Sie stellen keine Anlageempfehlung dar. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt.



Prok. Markus Larch-Valeruz, CIIA Abteilungsleiter Private Banking Tel. 0043 (0)50100 76124 E-Mail: Markus.Larch-Valeruz@sparkasse-kufstein.at